Schenkungen, lebzeitige Zuwendungen und vorweggenommene Erbfolge: alle drei Begriffe betreffen den gleichen Lebenssachverhalt. Ein Vermögensgegenstand wird bereits zu Lebzeiten ganz oder teilweise unentgeltlich übertragen.
Die Motive hierfür können vielfältig sein. Häufig sind Beweggrund die steuerrechtlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre genutzt werden können. Auf diese Weise kann sukzessive Vermögen z. B. in die nächste Generation weitergegeben werden. Steuern fallen bei geschickter Planung nicht an. Das kann bei der Weitergabe von Vermögen im Erbfall, wenn der Erbe das gesamte über den Freibeträgen liegende Vermögen auf einmal bekommt, durchaus anders sein. Bei größeren Vermögen ist eine solche steuerrechtliche Planung sehr empfehlenswert.
Vermögen wird aber auch häufig lebzeitig übertragen, um z.B. ein Kind bei der Existenz- oder Familiengründung zu unterstützen und auszustatten. Sind mehrere Kinder vorhanden, sollte zur Wahrung des Familienfriedens über solche Zuwendungen offen gesprochen und, wenn die Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe ausfallen, ein Ausgleich für die Kinder, die weniger bekommen, eingeplant werden. Meist ist der Familienfriede schon gerettet, wenn der Ausgleich nicht sofort, sondern erst im Erbfall erfolgt.
Mit präzisen Anordnungen Streitigkeiten unter Geschwistern vermeiden
Fließen z. B. von Eltern an Kinder lebzeitige Zuwendungen, ist auf Anordnungen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zuwendungen zurückgefordert werden können, gegenüber den Geschwistern auszugleichen oder auf Erb- und Pflichtteil anzurechnen sind, zu achten. Bei diesen Anordnungen ist der Zuwendende frei, sie müssen aber bei Zuwendung erfolgen und können meist später nicht nachgeholt werden. Fehlen solche Anordnungen, ist dies häufig Gegenstand von Streitigkeiten unter Geschwistern bei der Verteilung des Nachlasses, was durch kluge Regelungen vermieden werden kann.
Einen angemessenen Lebensabend sichern
Bevor Vermögen verschenkt ist, muss der Schenkende für sich analysieren, ob er sich die Freigiebigkeit leisten kann oder ob er sein Vermögen nicht als Vorsorge für sein Alter selbst benötigt. Dies mag bei einem größeren Vermögen keine wichtige Überlegung sein, bei einem kleineren aber unbedingt. Dass eine gute Senioreneinrichtung oft mehr kostet als Einkommen vorhanden ist und die Pflegeversicherung leistet, ist inzwischen weithin bekannt. Für solche Fälle sollte jedenfalls eine ausreichende, großzügig geplante Rücklage bleiben, damit ein angemessener Lebensabend gesichert ist.