Sie haben geerbt?
Das sollten Sie beachten
Bei Anfall einer Erbschaft stellt sich meist eine große Vielzahl von Fragen, viele Dinge sind regelungsbedürftig. Das hat einen einfachen Grund: unser Leben besteht aus vielen kleinen und großen Einzelteilen, und dies ganze “Puzzle“ übernimmt der Erbe vom Verstorbenen. Seine Aufgabe als Gesamtrechtsnachfolger ist es, jedes Puzzleteil an die richtige Stelle zu bringen, und das geht leider nicht von allein.
Annehmen oder Ausschlagen? Zügig und dennoch wohl überlegt entscheiden.
Erste Aufgabe ist es meist, den Verstorbenen würdig zu bestatten. Ist dies bewältigt, steht mancher Erbe vor einem Berg von Aufgaben, die er noch gar nicht kennt, weil er die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen gar nicht oder nur ungenau kennt. In solchen Fällen stellt sich als erstes die Frage, ob die Erbschaft angenommen oder nicht besser doch ausgeschlagen werden sollte, weil der Erbe neben dem Vermögen ja auch die Verbindlichkeiten übernehmen muss. Da die Ausschlagung fristgebunden ist –meist 6 Wochen ab Kenntnis vom Tod des Erblassers und vom Berufungsgrund- ist hier Eile und eine rasche Entscheidung geboten, weil ohne die Ausschlagung die Erbschaft automatisch als angenommen gilt.
Ist die Erbschaft angenommen, muss der Erbe sich zunächst einen Überblick über den Bestand des Nachlasses verschaffen. Neben vielen anderen muss der Erbe häufig folgende Aufgaben erledigen: