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Warum zum Fachanwalt für Erbrecht?

Spezialisten in ihrem Fachgebiet für eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung – Die Antwort auf diese Frage ist denkbar einfach: weil die Fachanwältin oder der Fachanwalt für Erbrecht der Spezialist für all Ihre erbrechtlichen Fragen ist. Bei orthopädischen oder kardiologischen Problemen käme man auch nicht auf die Idee, sich mit den Erkenntnissen des Hausarztes zufriedenzugeben, sondern würde eine Untersuchung durch einen qualifizierten Facharzt wünschen.

Die Juristenausbildung in Deutschland ist ausgezeichnet. Juristen, die sie durchlaufen haben, sind mit ihren Kenntnissen sehr gut aufgestellt in den allgemeinen Themen im Zivil-, Straf-, und öffentlichen Recht. Im Erbrecht müssen Studenten im Regelfall im Grund- und Hauptstudium jeweils in einem Semester eine Vorlesung belegen. Unterstellt man einen eifrigen, interessierten Studenten, der die Vorlesungen auch besucht, können ihm in den beiden Semestern allenfalls Grundkenntnisse des Erbrechts vermittelt werden. Auch in dem dem 2. Staatsexamen vorhergehenden Referendardienst ist das Erbrecht allenfalls ein Randthema.

Das Erbrecht ist eine echte Spezialmaterie, die auch ein an der Universität gut ausgebildeter Jurist sich erarbeiten muss

Fachanwälte für Erbrecht haben besondere theoretische Kenntnisse, die sie in Lehrgängen mit einer Mindestdauer von 120 Stunden erworben und in 3 meist mehrstündigen Klausuren unter Beweis stellen mussten, manche sprechen bei dieser Prüfung vom 3. Staatsexamen. Außerdem sind, bevor die Rechtsanwaltskammer das Führen des Fachanwaltstitels gestattet, auch besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Sie müssen belegen, dass sie in einem Zeitraum von 3 Jahren mindestens 80 erbrechtliche Fälle, die alle Fachgebiete des Erbrechts abdecken, bearbeitet haben. Dazu gehört das materielle Erbrecht unter Einschluss der Bezüge zum Schuld- Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, ebenso wie das Internationale Privatrecht im Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, alle Formen der Nachlassverwaltung, die steuerrechtlichen Bezüge und die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. Hierzu sind der Rechtsanwaltskammer Falllisten und von ihr ausgewählte Arbeitsproben vorzulegen. All dies gewährleistet, dass das Führen des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ nur wirklichen Spezialisten vorbehalten ist.

So ist sichergestellt, dass Sie von ihnen die bestmögliche Beratung in Ihrem erbrechtlichen Fall erhalten.