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Vererben

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker ?

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, er hat sehr weitreichende Befugnisse. Er nimmt zunächst den Nachlass in Besitz, errichtet ein Nachlassverzeichnis, und erledigt alle mit dem Nachlass zusammenhängenden Aufgaben, wie z.B. den Ausgleich von Verbindlichkeiten, das Kündigen von Verträgen, die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung usw. Er allein kann über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände verfügen, z. B. Grundstücke verkaufen, nicht die Erben. Er muss, wenn die Verwaltung des Nachlasses länger andauert, in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, eine Abrechnung erteilen.

Testamentsvollstreckung kann nur der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag anordnen, er kann sowohl die Person als auch die Aufgaben bestimmen. Nur an diese Anordnungen ist der Testamentsvollstrecker gebunden, er ist also dem Willen des Erblassers verpflichtet.

Häufigste Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Auseinandersetzung des Nachlasses, also dessen Verteilung unter Miterben, aber auch die Verwaltung des Nachlasses für lange Zeiträume kann vom Erblasser angeordnet werden. Dies geschieht häufig zum Schutz minderjähriger Erben, oder wenn besondere Kenntnisse zur Verwaltung notwendig sind, wenn etwa ein zum Nachlass gehörendes Unternehmen geführt werden muss.

Der Testamentsvollstrecker muss all seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Dies zu überwachen, ist Aufgabe der Erben, nicht des Nachlassgerichtes. Bei groben Pflichtverletzungen kann das Nachlassgericht auf Antrag den Testamentsvollstrecker abberufen.

Hat der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben erfüllt, muss er den Nachlass an die Erben herausgeben, seine Verfügungsbefugnis endet damit.

Der Testamentsvollstrecker erhält die Vergütung, die der Erblasser in der letztwilligen Verfügung angeordnet hat. Oft legt der Erblasser nur fest, dass der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung erhält. Diese richtet sich dann meist nach der Neuen Rheinischen Tabelle und beträgt je nach Wert des Nachlasses 1,5 bis 4 %.