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TestamentVorsorgevollmacht

Genau hinsehen – Das Erbrecht in Zeiten des Corona-Virus

Die aktuelle Lage mit dem Corona-Virus zeigt uns in aller Deutlichkeit und in allen Lebensbereichen, dass wir vorsorgen müssen: Wir müssen nicht nur unsere Lebensmittelvorräte durchsehen und aufstocken, unser Büro so ausstatten, dass wir jederzeit ins Home-Office gehen können, um für den Notfall gerüstet zu sein, sondern auch prüfen, ob unsere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente für den Ernstfall taugen.

Mein Credo ist: Der richtige Zeitpunkt, sich hierum zu kümmern, ist genau jetzt, egal, wie alt oder jung Sie sind, ob mit Familie oder ohne, ob krank oder gesund. Die aktuelle Entwicklung mit dem Corona-Virus führt uns nachhaltig vor Augen, wie richtig das ist.

Wenn Sie bereits Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament errichtet haben, sehen Sie die Urkunden sehr sorgfältig durch, ob sie Ihren heutigen Wünschen und Vorstellungen, der familiären Situation noch entsprechen. Prüfen Sie auch, wann die Urkunden errichtet wurden. In den letzten Jahren gab es zur Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen und Gesetzesänderungen. So trat z.B. § 1906a BGB, der die Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen betrifft, erst im Juli 2017 in Kraft. Vorher errichtete Vorsorgevollmachten werden eine Regelung hierzu nicht enthalten, entsprechen also nicht mehr heutiger Rechtslage und sollten aktualisiert werden.

Generell gilt: Lassen Sie jede Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und jedes Testament, die älter als fünf Jahre sind, durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die auf das Erbrecht spezialisiert sind überprüfen.

Falls Ihre Schublade völlig leer ist und Sie dort weder Vorsorgevollmacht, noch Patientenverfügung noch Testament finden, ist Handeln geboten.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz www.bmjv.de finden Sie unter der Rubrik „Verbraucherservice“ viele gute Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, auch einige Formulare, die in Standardfällen verwendet werden können. Eine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ist aber auf jeden Fall empfehlenswert, um die für Sie passende Lösung zu entwickeln.

Auch für das Abfassen eines Testamentes gibt es im Internet zahllose Hinweise und Tipps, die allerdings eine kompetente, individuelle Beratung nicht ersetzen können. Ebenso wenig wie ich mir bei einer Erkrankung den Besuch eines Arztes durch eine Internetrecherche ersparen kann, weil mir das medizinische Fachwissen für die Einordnung der unzähligen Informationen fehlt, weil ich medizinische Laiin bin, können Sie auf den fachlich fundierten Rat einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes beim Abfassen eines Testamentes verzichten, weil es ein komplexes Thema ist, bei dem neben Ihren individuellen Wünschen etliche Notwendigkeiten zu bedenken sind, z.B. die Versorgung der Ehefrau oder des Ehemannes, sein Verbleib in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus, sein Schutz vor Pflichtteilsansprüchen, steuerrechtliche Aspekte, um nur einiges zu nennen.

Wenn sich in der Beratung herausstellt, dass Ihre Angelegenheit kompliziert oder komplex ist, wird eine angemessene Lösung erarbeitet. Ergibt sich, dass Ihre Sache einfach lösbar ist, umso besser. In beiden Fällen haben Sie die Ruhe und Sicherheit, auch für die Zeiten des Corona-Virus bestens vorbereitet zu sein.